Zeugnisarten
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer
gemäß § 630 BGB grundsätzlich Anspruch auf Erstellung
eines Zeugnisses.
Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen einfachem und qualifizierten
Zeugnis. Normalerweise sollten Sie immer
letzteres anfordern, da bei einem einfachen Arbeitszeugnis keine
Bewertung Ihrer Leistung vorgenommen wird. Vor dem Zeitpunkt der
Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses steht Ihnen lediglich in
Ausnahmefällen die Erstellung eines sogenannten Zwischenzeugnisses zu
(Wechsel des Vorgesetzten, für Bewerbungen um eine andere Stelle, vor
längerer Beurlaubung usw.).
Einfaches Arbeitszeugnis
Ein einfaches Zeugnis - häufig auch Arbeitsbescheinigung genannt -
wird meist nur bei einer kurzzeitiger Beschäftigung ausgestellt. Im
Unterschied zum qualifizierten Zeugnis enthält das einfache Zeugnis
keinerlei Bewertungen Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens. Aufgeführt
werden die Personalien und die Dauer der Beschäftigung. Wichtig ist,
dass die übertragenen Arbeiten exakt aufgelistet werden, so dass ein
zukünftiger Arbeitgeber sich ein genaues Bild über Ihre Aufgaben und
Erfahrungen machen kann. Das einfache Arbeitszeugnis muss wertfrei
verfasst werden. Bei längerer Beschäftigung sollten Sie sich unbedingt
ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen lassen. Auch bei einer kurzen
Beschäftigungsdauer z.B. einem Praktikum lohnt es sich ein
qualifiziertes Zeugnis zu verlangen. Denn diese werden ja zumeist auch
wegen des Praktikumzeugnisses geleistet.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Das qualifizierte Zeugnis enthält im Gegensatz zum einfachen Zeugnis
neben Personalien und Dauer der Beschäftigung eine wohlwollende
Beurteilung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens. Hier können Sie sich
Muster für Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis herunterladen. Informieren Sie sich außerdem über den
richtigen Aufbau
Ihres Zeugnisses. Falls Sie sich nicht sicher sind,
was Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis wirklich sagt, lassen Sie es von
uns überprüfen und schützen Sie sich damit vor
bösen Überraschungen bei Ihrer nächsten Bewerbung.
Zwischenzeugnis
In bestimmten Fällen haben Sie ein berechtigtes Interesse an einem
Zwischenzeugnis, dem Ihr Arbeitgeber dann auch nachkommen muss. Dies ist
z.B. dann der Fall, wenn Sie sich auf einen neuen Job bewerben möchten,
entweder weil Ihnen eine Kündigung droht oder Sie selbst das
Unternehmen verlassen möchten. Auch bei einem Wechsel des Vorgesetzten
z.B. bei einer Betriebsveräußerung, bei einer Versetzung in eine
andere Abteilung oder vor einer längeren Arbeitsunterbrechung (z. B.
Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit) ist ein Zwischenzeugnis angeraten.
Auch nach mehreren Jahren im gleichen Job sollten Sie ein
Zwischenzeugnis verlangen. Für Form und Inhalt des Zwischenzeugnisses
gelten die allgemeinen Grundsätze.
Bitte beachten Sie: Ihr Zwischenzeugnis ist immer eine wichtige
Grundlage für Ihr Abschlusszeugnis. Sorgen Sie also mit dem
Zwischenzeugnis vor, denn Grundlage des Endzeugnisses wird dann nicht
eine einmalige punktuelle Beurteilung, die wegen der Kündigung
problematisch sein kann. Allerdings haben Sie keinen Anspruch darauf,
dass der Arbeitgeber bei der Ausstellung des späteren Endzeugnisses
exakt die gleichen Formulierungen wie im Zwischenzeugnis verwendet.
Aber Vorsicht: Haben Sie eine bestimmte Bewertung in einem
Zwischenzeugnis akzeptiert, wird es sehr schwierig im Endzeugnis eine
bessere Bewertung durchzusetzen. Es lohnt sich also, auch Ihr
Zwischenzeugnis professionell überprüfen zu lassen.
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