Der so genannte Geheimcode
Wenn es um das Thema Arbeitszeugnisse geht, kommt immer wieder die
Sprache auf das Thema Geheimcode. Diesen gibt es nicht! Was es gibt,
sind Methoden der Kennzeichnung von Zeugnissen. Zahlreiche Gerichte
haben entschieden, dass diese unzulässig sind. Eine solche
Kennzeichnung kann aus nicht nachvollziehbaren Unterstreichungen,
Punkten oder Kürzeln auf dem Zeugnis bestehen.
Des weiteren gibt es Formulierungstechniken, die eine Aussage positiv
klingen lassen, ihr aber auch oder sogar vor allem einen negativen Sinn
geben. Geheim sind diese Formulierungstechniken und die auf ihnen
beruhenden Texte nicht, denn sie sind in der frei zugänglichen
Fachliteratur zum Arbeitszeugnis nachzulesen. Zu dieser Entwicklung der
Zeugnissprache ist es gekommen, weil der Aussteller eines Zeugnisses
durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung zum Wohlwollen verpflichtet
ist. Eine Zeugnisformulierung muss also immer wohlwollend sein bzw.
klingen. Damit dennoch so etwas wie eine differenzierte Benotung
vorgenommen werden kann, hat mein so etwas wie ein abgestuftes
Wohlwollen erfunden.
Die beiden folgenden Formulierungen sind wohlwollend:
- Ihre Arbeitsproduktivität war stets enorm hoch.
- Arbeitsmenge und Arbeitstempo genügten im Allgemeinen unseren
Erwartungen.
Die erste entspricht der Note "sehr gut", die zweite der
Note "mangelhaft". Auch die Formulierung, die der Note
"mangelhaft" entspricht, ist wohlwollend, da sie keine
ausdrücklich negative Aussage trifft. Das Negative wird erst dann
deutlich, wenn man weiß, dass das Verb "genügen" nur im
Zusammenhang mit sehr schlechten Leistungsbeurteilungen verwendet wird.
Zudem hat die Wendung "im Allgemeinen" eine einschränkende
Funktion, man kann ihren Gebrauch auch als Hinweis darauf verstehen,
dass Arbeitsmenge und -tempo nicht immer den Erwartungen
entsprachen.
Als wichtigste Techniken zur abgestuften Formulierung von
Leistungsbeurteilungen nennen Weuster/Scheer ("Arbeitszeugnisse
in Textbausteinen", 2002, S.35-38) folgende Kriterien:
a) Positiv-Skala-Technik (ebenda, S. 35)
Die Positiv-Skala-Technik geht so vor, dass selbst schlechte
Beurteilungen noch positiv formuliert sind. Das bedeutet für die
Beurteilung guter Leistungen, dass diese besonders positiv formuliert
sein müssen. Hier kann sich der Verfasser eines Zeugnisses mit der
Benutzung von Temporaladverbien (stets / immer / jederzeit) und mit
qualifizierenden Adjektiven (einsatzfreudig, zielstrebig etc.) behelfen.
Beispiele: "Herr Schmidt hat alle seine Aufgaben stets und in jeder
Hinsicht zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt." (Note: sehr
gut) "Mit den Leistungen von Herrn Schmitt konnten wir insgesamt
zufrieden sein." (Note: mangelhaft) Es wird auch in der
Beurteilung, die der Note "mangelhaft" entspricht, immer noch
ein Grad der Zufriedenheit ausgedrückt.
b) Leerstellen-Technik (ebenda, S. 36)
Die Leerstellen-Technik arbeitet mit Auslassungen zu erwartender
Zeugnisbestandteile. Wenn in der Stellenbeschreibung beispielsweise von
Kundenkontakten des Zeugnisempfängers gesprochen wird, kann man
erwarten, dass in der Beurteilung des Sozialverhaltens etwas zum
Verhalten gegenüber Kunden gesagt wird. Fehlt diese Passage im
Arbeitszeugnis, darf der Lesende davon ausgehen, dass mit dem Verhalten
gegenüber Kunden bzw. in der Kundenkommunikation etwas nicht gestimmt
hat. Man spricht in diesem Zusammenhang von "beredtem
Schweigen".
c) Reihenfolge-Technik (ebenda, S. 36)
Bei der Reihenfolge-Technik werden weniger wichtige Dinge vor
wichtigen genannt. Diese Technik spielt vor allem eine Rolle in der
Stellenbeschreibung.
d) Einschränkungs-Technik (ebenda, S. 36)
Hier werden einschränkende Aussagen gemacht, welche die Kompetenz
eines Mitarbeiters insgesamt in Frage stellen können. Beispiel:
"Bei seinen Außendiensteinsätzen zeigte er eine große
Einsatzbereitschaft." Wenn diese Aussage in einem Zeugnis für
einen Mitarbeiter verwendet wird, der auch umfangreiche Aufgaben im
Innendienst zu erfüllen hatte und im Bezug auf diese gleichzeitig
nichts zu seiner Einsatzbereitschaft gesagt wird, kann dies so gedeutet
werden, dass er "große Einsatzbereitschaft" nur im
Außendienst gezeigt hat, seine übrigen Aufgaben aber mit weniger
großem Elan ausgeführt hat.
e) Andeutungs-Technik (ebenda, S. 36ff)
Durch Andeutungen kann auf Mängel in der Leistung oder im Verhalten
hingewiesen werden. Beispiel: "Er hat sich im Rahmen seiner
Fähigkeiten eingesetzt." In der zitierten Formulierung wird durch
die Wendung "im Rahmen seiner Fähigkeiten" angedeutet, dass
seine Fähigkeiten stark begrenzt waren.
f) Passivierungs-Technik (ebenda, S. 37)
Eine Häufung von Aussagen, die passiv formuliert sind, deutet auf
einen Mangel an Eigeninitiative hin.
g) Knappheits-Technik (ebenda, S. 37)
Sehr kurz gehaltene Aussagen im Zeugnis können als Abwertung
verstanden werden.
h) Ausführlichkeits-Technik (ebenda, S. 37)
Eine überbordende Ausführlichkeit von Zeugnisformulierungen,
insbesondere Bestandteile, in denen weniger Wichtiges sehr ausführlich
abgehandelt wird, können als Abwertung verstanden werden.
i) Globalformulierungs-Technik (ebenda, S. 38)
Bei dieser Technik werden nur oder zum großen Teil allgemein
bekannte Zeugnisformulierungen verwendet. Individuell auf den
Zeugnisempfänger bezogene Aussagen fehlen fast völlig.
j) Widerspruch-Technik (ebenda, S. 38)
Die Widerspruchs-Technik wurde verwendet, wenn in einer Passage eines
Zeugnisses zwei Formulierungen zu finden sind, mit denen eine
widersprüchliche Beurteilungen vorgenommen wurde. Beispiel: "Frau
Schmidt war stets um eine zufriedenstellende Arbeitsweise bemüht und
erledigte ihre Aufgaben stets selbstständig mit äußerster Sorgfalt
und größter Genauigkeit." Der erste Teil der Satz "Frau
Schmidt war stets um eine zufriedenstellende Arbeitsweise bemüht"
entspricht der Note "mangelhaft", der zweite Teil "...
und erledigte ihre Aufgaben stets selbstständig mit äußerster
Sorgfalt und größter Genauigkeit" entspricht der Note "sehr
gut". In dieser stark widersprüchlichen Form wird man eine
Formulierung in einem Zeugnis allerdings seltener finden.
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