Die Form Ihres Zeugnisses
Am allerwichtigsten ist es, dass Ihr Zeugnis vollständig ist. D.h.
zu allen Aspekten der Leistung und des Verhaltens in ausreichendem
Umfang Stellung bezieht. Ein vollständiges Arbeitzeugnis besteht aus:
- Einleitung
- Aufgabenbeschreibung
- Leistungsbeurteilung
- Beurteilung des Sozialverhaltens
- Beendigungsformel
- Dankes- und Bedauernsformel
- Zukunftswünschen
In einem Zwischenzeugnis fallen Beendigungsformel und Bedauernsformel
weg.
Alle Formulierungen eines Arbeitszeugnisses die zur
Leistungsbeurteilung, Beurteilung des Sozialverhalten, Dankes- und
Bedauernsformel und zu den Zukunftswünschen zu rechnen sind, lassen
sich in der Regel eindeutig in eine Note übersetzen. Es sei denn, die
Formulierungen entsprechen nicht den Standards der Zeugnissprache. Falls
Sie sich über Ihre Benotung nicht sicher sind, lassen Sie Ihr Zeugnis
noch heute überprüfen, um böse Überraschungen bei der nächsten
Bewerbung zu vermeiden.
1. Einleitung
In der Einleitung eines Arbeitszeugnisses sollten das Eintrittsdatum
und alle Stationen mit Datum aufgeführt sein, die Sie in einem
Unternehmen durchlaufen haben.
2. Aufgabenbeschreibung
Die Aufgabenbeschreibung, auch Stellenbeschreibung genannt, sollte
alle wesentlichen Tätigkeiten aufführen, die Sie ausgeübt haben.
Dabei ist darauf zu achten, dass die qualifizierteren Tätigkeiten
zuerst genannt werden. Die Stellenbeschreibung kann aus einer
punktuellen Aufzählung bestehen oder als Fließtext angelegt werden,
wobei die punktuelle Aufzählung mit Spiegelstrichen oder Bullet Points
oft übersichtlicher wirkt. Das gilt besonders für längere Aufgaben-
bzw. Stellenbeschreibungen.
3. Leistungsbeurteilung
Ihre Leistung wird dann vollständig beurteilt, wenn das Zeugnis zu
allen wesentlichen Aspekten der Leistung Stellung bezieht. Diese sind:
- Arbeitsbereitschaft (Wollen)
Identifikation, Engagement, Initiative, Dynamik, Elan,
Pflichtbewusstsein, Zielstrebigkeit, Energie, Fleiß, Interesse,
Einsatzwille, Mehrarbeit
- Arbeitsbefähigung (Können)
Ausdauer, Belastbarkeit, Flexibilität, Stressstabilität,
Optimismus, Auffassungsgabe, Denkvermögen, Urteilsvermögen,
Konzentration, Organisationstalent, Kreativität
- Fertigkeiten, Fachkenntnisse und Weiterbildung (Wissen)
Inhalt, Aktualität, Umfang, Tiefe, Anwendung, Nutzen /
Eigeninitiative der Weiterbildung, Bildungserfolg, Zertifikate
- Arbeitsweise und Arbeitsstil (bei Ausbildungszeugnissen auch
Lernweise)
Selbständigkeit, Eigenverantwortung, Zuverlässigkeit, Sorgfalt,
Gewissenhaftigkeit, Planung, Systematik, Methodik, Sicherheit,
Sauberkeit, Hygiene
- Arbeitserfolg und Ergebnisse (bei Ausbildungszeugnissen auch
Lernerfolg)
Qualität, Verwertbarkeit, Quantität, Tempo, Intensität,
Produktivität, Umsatz, Rendite, Termintreue, Zielerreichung,
Sollerfüllung
- Konkrete herausragende Arbeitserfolge
Beschreibung besonderer Erfolge
- Führungsleistung (nur im Falle von Mitarbeiterverantwortung)
Zahl und Art der Mitarbeiter, Abteilungsleistung,
Motivationsfähigkeit, Arbeitsatmosphäre,
Mitarbeiterzufriedenheit
- Leistungszusammenfassung
Zusammenfassende Beurteilung der Leistung mit Bestimmung des
Zufriedenheitsgrades, z.B. "Alle Aufgaben hat er stets und
in jeder Hinsicht zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt." (entspricht
der Note "sehr gut")
Die Beurteilung der Leistungen sollten in der hier aufgeführten,
standardisierten Reihenfolge in Ihrem Arbeitszeugnis zu finden sein. Die
Aufführung konkreter herausragender Arbeitserfolge muss nicht zwingend
in einem Zeugnis enthalten sein. Es gilt auch ohne diese als
vollständig.
4. Beurteilung des Sozialverhaltens
Bei der Beurteilung des Sozialverhaltens sind drei Aspekte zu
beachten:
- Das Verhalten zu Internen (Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern)
Einwandfreiheit, Vorbildlichkeit, Teamfähigkeit, Kooperation,
Wertschätzung, Anerkennung, Beliebtheit
- Das Verhalten zu Externen (Kunden, Geschäftspartnern,
Ansprechpartnern in Behörden etc.)
Auftreten, Kontaktfähigkeit, Gesprächsverhalten,
Verhandlungsstärke, Akquisitionsstärke, Kundenzufriedenheit
- Sonstiges Sozialverhalten / Soziale Kompetenzen
Vertrauenswürdigkeit, Ehrlichkeit, Integrität, Loyalität,
Diskretion, Kompromissbereitschaft, Durchsetzungsfähigkeit,
Überzeugungsvermögen
5. Beendigungsformel
In der Beendigungsformel wird ausgedrückt, auf wessen Initiative hin
das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Hier gibt es drei Möglichkeiten:
- Kündigung durch den Arbeitnehmer ("auf eigenen Wunsch")
- Kündigung durch den Arbeitgeber (z.B.
"betriebsbedingt")
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses "in beiderseitigem
Einvernehmen" (mit Aufhebungsvertrag und möglicherweise auch
mit Abfindung)
In einem Zwischenzeugnis wird anstelle der Beendigungsformel der
Grund für die Ausstellung des Zwischenzeugnisses genannt. Dieser kann
beispielsweise in einem internen Stellenwechsel oder einem Wechsel des
Vorgesetzten bestehen.
6. Dankes- und Bedauernsformel
Durch die sogenannte Dankes- und Bedauernsformel kann ein Zeugnis
stark aufgewertet werden. Hier spricht der Arbeitsgeber seinem
ausscheidenden Mitarbeiter einen Dank für die erbrachten Leistungen und
ein Bedauern über das Ausscheiden aus.
Bei Zwischenzeugnissen fällt das Bedauern weg.
7. Zukunftswünsche
In der Regel gibt der Arbeitsgeber dem ausscheidenden Mitarbeiter
gute Wünschen mit auf den Weg. Diese sollten sich sowohl an die
berufliche und private Zukunft wenden und erkennen lassen, dass es bei
der beendeten Mitarbeit um eine erfolgreiche handelte.
In Zwischenzeugnissen wenden sich die Zukunftswünsche an eine
weiterhin gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.
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